Mitteilung des JKV im Juni 2005:
Hinweis für VdN-Rentenbezieher!
Betr.: Zuschuss
zur Bestattung politisch und rassisch Verfolgter
in Berlin
Im Zusammenhang mit einem Sterbefall haben
wir herausgefunden, dass ein Zuschuss
zur Bestattung politisch und rassisch Verfolgter
in Berlin nur dann gezahlt wird, wenn
1.
der Antrag auf Anerkennung als Verfolgte nach PrVG bereits gestellt wurde, wenn
2. nach bestätigter PrVG- Anerkennung bei der Entschädigungsbehörde
ein Rentenantrag eingereicht
wird und
3. mindestens der Nullbescheid (z.B.
keine PrVG-Rente wegen anderer Bezüge)
vorliegt.
Das betrifft » VdN-Rentner«, wenn
sie in Berlin leben, die bisher keine Anträge
nach PrVG gestellt haben.
Vordrucke und Auskunft
beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten,
Abt. I / Entschädigungsbehörde.
Fehrbelliner Platz 1,
10702 Berlin. Tel. 90203431
Jüdischer
Kulturverein - Berlin
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