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An die Fraktionen des
Berliner Abgeordnetenhauses
SPD, Bündnis 90/Grüne, CDU, PDS, FDP

Betreff:
Streichung der PrVG-Renten für politisch, rassistisch und religiös Verfolgte von 1933 - 1945

Sehr geehrte Damen und Herren der im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen!

In den letzten Tagen wurde in der Berliner Presse über die Vorschläge für eine neue Sparliste des Senats berichtet. In den Amtsstuben der Berliner Finanzsenatorin wurde geprüft, in welchen Bereichen Berlin höhere Ausgaben hat als die anderen Bundesländer um in diesen Bereichen vorrangig einzusparen.

Die Streichung der PrVG-Renten für die letzten politisch, rassisch und religiöse Verfolgten wird in Erwägung gezogen. Wer eine solche Streichung für diskutabel hält, verdrängt erneut das Wissen um die Lebensumstände der meist hochbetagten, oft kranken Menschen und die Tatsache, daß eine solche Rente nur aufgrund des Nachweises von persönlicher Verfolgung in den Jahren 1933 bis 1945 beansprucht werden kann. Ferner ist Voraussetzung für den Erhalt dieser Rentenzahlungen die soziale Situation der Empfänger, die über keine andere Verfolgtenrente verfügen dürfen. Durch diese Zusatzrente werden meist sehr kleine Renten aufgebessert. Als Folge wäre der Mehrzahl der Menschen die Lebensgrundlage entzogen. Der von der Senatorin für Finanzen erwartete Einspareffekt tritt überhaupt nicht ein, da die betroffenen Opfer dann im wesentlichen von der Sozialhilfe des Landes Berlin leben müssten, was ihnen eben durch dieses Gesetz erspart werden sollte.

Auch wenn die Stadt Berlin hohe Schulden hat, so darf dieses Problem keinesfalls auf dem Rücken der Holocaust-Überlebenden ausgetragen werden.

Wir weisen darauf hin, dass Nazijuristen und SS-Angehörige in der Bundesrepublik (und in den baltischen Staaten) und deren Witwen - soweit wir wissen - in der BRD niemals Sorge um ihre im Vergleich mit den Opfern des Faschismus erheblich höheren Bezüge und Renten für die Jahre zwischen 1933 und 1945 haben mussten.

Außerdem erinnern wir daran, daß im Jahr 1998 der Berliner Senat den Zuschuß in Höhe von 50 000 DM (fünfzigtausend) für die Beratungsstelle ESRA ersatzlos gestrichen hat. Diese Einrichtung bot Beratung, Therapie und psychosoziale Hilfsangebote für Überlebende des Holocaust sowie deren Kinder an. Aufgrund dieser Streichung mußte der Verein ESRA Konkurs anmelden. Auffallend war, daß in diesem Jahr - obwohl alle Sozialeinrichtungen 10 %ige Streichungen ihres Etats in Kauf nehmen mußten - der Etat für die Arbeit der Vertriebenenverbände in Höhe von 300 000 DM (dreihunderttausend) in voller Höhe - ohne jegliche Streichung - erhalten blieb.

Mit einer solchen Streichungspolitik setzen Sie sehr deutliche politische Signale, die uns sehr nachdenklich machen. Die Unterzeichner und Unterzeichnerinnen dieses Schreibens fordern Sie auf, von diesen Plänen Abstand zu nehmen.

haGalil onLine / Berlin-Redaktion

 

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